Zum Unterricht jüdischer Schülerinnen an „sogenannten Höheren Mädchenschulen“ (1913) – Hier: Befreiung an jüdischen Feiertagen

von Hans-Dieter Arntz
06.11.2016

Die islamischen, orthodoxen und jüdischen Feiertage werden auch in den Schulen des Bundeslandes NRW berücksichtigt. Vgl. Grundsätzliches zu den religiösen Feiertagen im Schuljahr 2016/2017.

Wie sah die Anerkennung der „fremder“ Feiertage vor 100 Jahren aus?

In diesem Zusammenhang soll an die diesbezügliche Historie des heutigen Gymnasiums Marienschule Euskirchen erinnert werden.

 

 

Mindestens 25 jüdische Schülerinnen besuchten in der Zeit von Ostern 1924 bis zum Novemberpogrom 1938 das katholische Oberlyzeum der Dominikanerinnen in Euskirchen. Dies ist dem „Schülerinnenhauptverzeichnis“ zu entnehmen, das mir im Jahre 1977 vom Mutterhaus der Arenberger Dominikanerinnen zur Verfügung gestellt wurde. Nach der konfessionellen Diskriminierung und diesbezüglichen Gesetzgebung durch die Nationalsozialisten musste auch die verdienstvolle „Sancta Maria“ in Euskirchen am 1. Februar 1940 offiziell geschlossen werden. Ein wichtiges Kapitel katholisch-jüdischer Kooperation hatte in der Kreisstadt ein bedauertes Ende gefunden.

Auch für die aus der Umgebung von Euskirchen stammenden jüdischen Mädchen galten Bestimmungen, die in dem umfangreichen Band „Bestimmungen, Verfügungen und Erlasse über Lyzeen, Oberlyzeen (Frauenschulen und Wissenschaftlichen Oberlyzeen) und Studienanstalten sowie über deren Lehrkräfte“ seit 1908 bzw. 1913 festgehalten wurden. Auf knapp 1.000 Seiten richteten sie sich an „Die höheren Lehranstalten für die weibliche Jugend in Preußen“ und beinhalteten auch die „Privatschulen sowie Höhere Mädchenschulen“.

Bei der bedauerlichen Auflösung der beinahe 100jährigen Schulbibliothek des Gymnasiums Marienschule, deren Chronik ein nicht unwichtiger Teil der Euskirchener Stadtgeschichte ist, fiel mir dieser wuchtige Band von Dr. Hans Güldner, damals Studienanstaltsdirektor in Magdeburg, in die Hände, aus dem ich auch in nächster Zeit zitieren möchte. Die vorliegende 2. Auflage ist eine starke Erweiterung, die hauptsächlich durch die große Zahl der zum Teil sehr umfangreichen Erlasse und Verordnungen bedingt war und sich im Jahre 1913 wegen der Neuordnung des „Mädchenbildungswesens“ als nötig erwiesen hatte.

Die 1. Auflage aus dem Jahre 1908 hatte sich in der damals schnelllebigen Zeit als unvollständig erwiesen, und mehre Provinzialkollegien hatten eine Zusammenfassung der Erlasse gefordert sowie eine aktuelle Zusammenstellung über die gegenseitige Anerkennung der Prüfungszeugnisse zwischen Preußen und den bisherigen Bundesstaaten.

 

 

Auch die damals noch von den Ursulinen (1904 -1914) geführte „Höhere Töchterschule der Stadt Euskirchen“ und die dann bis 1940 von den Dominikanerinnen geleitete „Oberlyzeum Sancta Maria“ wurden von dem erwähnten Band „Die Höheren Lehranstalten für die weibliche Jugend in Preußen“ reglementiert.

Der 1. Teil der o.a. Schulchronik dokumentiert den historischen Stand der damaligen Didaktik, Methodik und des katholischen Schulwesens in Euskirchen, das vor 100 Jahren als „Stadt der Schulen“ ein kulturelles Zentrum der Eifel und Voreifel war. Bedeutsam ist, dass jüdische Mädchen nur zum Euskirchener Oberlyzeum und dessen weiteren Einrichtungen geschickt wurden und nie zur „Paritätischen Höheren Mädchenschule Euskirchen“ (1910-1940) oder anderen protestantischen Schulen der Umgebung. Das spricht für den liberalen Geist der in Euskirchen bis 1940 wirkenden Dominikanerinnen. Hier gab es keine Diskrepanzen zwischen Judentum und Katholizismus.

Der Band „Die Höheren Lehranstalten für die weibliche Jugend in Preußen“ differenziert zwischen evangelischen und jüdischen Feiertagen:

(...) Die evangelischen Feiertage fallen sämtlich in die Schulferien. Das Reformationsfest ist kein gesetzlicher Feiertag. Gleichwohl ist der 31. Oktober an einigen Orten herkömmlich schulfrei. Wir genehmigen deshalb hierdurch, dass an allen uns unterstellten Schulen der Unterricht für die evangelischen Lehrer und Schüler ausfallen darf, welche an einem öffentlichen Gottesdienste teilnehmen, der etwa während der Unterrichtszeit an dem Reformationstage in ihrer Kirchengemeinde abgehalten wird.

Das Euskirchener Mädchengymnasium „Sancta Maria“ hatte folgende jüdische Feiertage (vgl. die heutigen Fest- und Feiertage bei Wikipedia) zu berücksichtigen: Passahfest, Wochenfest, Neujahr, Versöhnungsfest, Laubhüttenfest.

Diesbezüglich heißt es wörtlich in den Verordnungen „Die Höheren Lehranstalten für die weibliche Jugend in Preußen“ (S. 645/646 bzw. Nr. 1086 und Nr. 1087):

 

Links

Aus der Chronik des Gymnasiums Marienschule Euskirchen

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Chronik des Gymnasiums Marienschule Euskirchen: Teil 1 (1868-1940)

Chronik des Gymnasiums Marienschule Euskirchen: Teil 2 (1940-1978)

Gymnasium Marienschule – Euskirchen: Die Chronik des Schuljahres 1984/85

Aus der Geschichte der Kreisstadt Euskirchen: Kindergarten und gymnasiale Frauenbildung

Musikalische Aktivitäten in der Höheren Töchterschule und im Mädchengymnasium Marienschule Euskirchen (1898–1978)

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